Erben § Recht

Digitaler Nachlass

Tatsächlicher Zugang eines Erben zum digitalen Konto des Erblassers

Die Erblasserin hatte ein „Facebook-Konto„. Die Erben verlangten Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto. Facebook stellte ein USB-Stick mit allen Dateien zur Verfügung. Das aber ist nicht genug, meint der BGH. Ein USB-Stick gewährt keinen direkten Zugang zum Konto. Vielmehr muss der Erbe sich in dem Benutzerkonto grundsätzlich so bewegen können, wie es zuvor der Erblasser selbst konnte.

Umfang des Digitalen Nachlasses

Nach BGH umfasst der digitale Nachlass: Festplatten, Tablets, PCs, Smartphones, CDs, DVDs, USB-Sticks, SD-Karten oder auf Disketten abgespeicherte Daten sowie gespeicherte Daten im Internet oder in der Cloud. Auch vertragliche Beziehungen des Erblassers mit E-Mail-Konten, beruflichen oder sozialen Netzwerken, Datingportalen, Streaming-Diensten und Zahlungsdienstanbieter im Internet sind Bestandteil des digitalen Nachlasses.

Nutzungszeit für die Erben

Die Nutzungszeit für die Erben hat der BGH in seiner Entscheidung über die Zwangsvollstreckung der Zugangsentscheidung nicht entschieden.Man wird aber annehmen können, dass die Erben zumindest bis zu einer entsprechenden Kündigung in die Rechtsposition des verstorbenen Nutzers eintreten.

BGH, Beschluss vom 27.08.2020; Az.: III ZB 30/20

Rechtsanwalt und Notar a.D. Lutz Tauchert - tauchert@ra-besier.de

 

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